
Lichtkuppeln und RWA-Anlagen
- Angenehmes Raumklima & natürliches Licht
- Natürliche Be- und Entlüftung möglich
- Schneller Rauchabzug möglich
- Vorbeugender Brandschutz
- Versorgung mit Frischluft im Brandfall
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Wann wird eine Lichtkuppel oder RWA-Anlage eingesetzt?
Lichtkuppeln rüsten wir häufig nach. Sie ermöglichen eine natürliche Belichtung – auch großer Hallen – zum Nulltarif und sind deshalb bei vielen Bauherrn ein freiwilliger Beitrag zur Energieeinsparung.
Besonders bei innenliegenden Räumen sorgen sie zudem für eine natürliche Be- und Entlüftung. Gutes Licht und ein angenehmes Raumklima werden über die Arbeitsschutzverordnung häufig auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Besonders bei Umnutzungen, wenn aus Lagerräumen Arbeitsräume werden, müssen wir deshalb über dieses Thema reden. Wir überprüfen die Statik ihres Daches und suchen nach wirtschaftlichen Lösungen. Und auch die Mitarbeiter werden Ihnen gutes Licht und gute Luft danken, denn bekanntlich sind zufriedene Mitarbeiter kreativer, produktiver und auch seltener krank. RWA-Anlagen hingegen sind den meisten ein unvermeidbares Übel. Sie stehen für unnötige Kosten die man gerne sparen würde. In der Tat: Der „Nutzen“ ist selten gegeben, nur wenn es brennt. Zum Glück brennt selten. Doch wenn der Fall eintritt, rettet ein schneller Abzug der giftigen Rauchgase und Wärme Menschenleben und eventuell auch ihr Gebäude.
Ohne RWA-Öffnungen, die sich im Brandfall automatisch öffnen, sammelt sich unter dem Dach neben Rauch und Wärme auch ein hochexplosives Brandgas. Dessen Zündtemperatur wird schnell erreicht und der Flashover sorgt zuverlässig dafür, dass alles bis auf die Grundmauern abbrennt. Insofern haben die gesetzlichen Vorgaben durchaus ihre Berechtigung. Oft übersehen werden die kleingedruckten Formulierungen der Versicherungen, die besonders zum Thema Brandüberschlag einige Fallstricke enthalten. Bei Umnutzungen, die eine Erhöhung der Brandlasten nach sich ziehen, wird dies gerne übersehen. Umfassender Versicherungsschutz ist jedoch nur dann gewährt, wenn die Abstände der RWA-Anlagen zum Nachbargebäude stimmen und alle brandschutztechnischen Bestimmungen exakt eingehalten wurden. So kann es durchaus sein, dass bestehende RWA-Öffnungen ergänzt oder versetzt werden müssen. Versicherungen sind das eine Thema, die Behörden das andere. Die Brandschutzbestimmungen werden ständig angepasst und bei Sanierungen wird der Bauherr beim Brandschutz durchaus in die Pflicht genommen. Aus all diesen Gründen haben wir Brandschutz mit in unser Portfolio übernommen, denn das bestens renovierte Flachdach nutz Ihnen nichts, wenn dieses von den Behörden nicht abgenommen wird.
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